Schon wieder: Stadt missachtet ganz bewusst eine Verordnung des Kantons – diesmal geht es um Licht bei Fussgängerstreifen
Seit Januar gilt das neue Aargauer Strassengesetz. Für Baden kein Grund, die Vorgaben auch umzusetzen. «Seien wir ehrlich», heisst es aus dem Stadthaus, «die Menschen laufen nachts dort über die Strasse, wo es grad am schnellsten ist, auch wenn dort nicht gerade ein Fussgängerstreifen ist.»