Bei der kantonalen Abstimmung am 15. Mai haben sich 56,76 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton Aargau für die Revision des kantonalen Steuergesetzes ausgesprochen. Die Anpassungen sehen Steuersenkungen für Unternehmen und Privatpersonen vor. Mit der Zustimmung zur Vorlage erhalte der Kanton ab 2024 zudem „endlich einen einheitlichen Firmensteuertarif“, schreibt die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) in einer Mitteilung zum Votum. „Zudem stösst der Aargau bei der Besteuerung der ertragsstarken Unternehmen im kantonalen Vergleich von einem der hintersten Plätze ins Mittelfeld vor.“
Für die Vorlage hatte sich ein breites Bündnis aus den Parteien FDP, SVP, GLP, die Mitte und EDU, politischen Organisationen wie dem Regierungsrat oder der Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau sowie dem Bauernverband und dem Aargauischen Gewerbeverband ausgesprochen. Sie hatten sich unter Federführung der AIHK im JA-Komitee zusammengeschlossen.
„Mit unseren Argumenten konnten wir die Stimmbevölkerung von der Wichtigkeit der Vorlage überzeugen“, wird Beat Bechtold in der Mitteilung zitiert. Dem AIHK-Direktor zufolge sind die durch die Annahme der Vorlage entstehenden Steuerminderungen nur temporär. Mittelfristig würden die Steuereinnahmen „aufgrund des positiven Wirtschafts- und Bevölkerungswachstums sowie der dynamischen Effekte“ wieder steigen, so Bechtold. In einer Übergangszeit von vier Jahren richte der Kanton zudem „Kompensationsleistungen an die Gemeinden aus“. hs