Der Regierungsrat des Kantons Aargau plant ein Hilfspaket für von der Coronavirus-Pandemie besonders stark betroffene Firmen und Gewerbebetriebe, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Das Hilfspaket soll ergänzend und verstärkend zum „vom Bund angekündigten Unterstützungsprogramm Sofort- und Nothilfe leisten“.
Da das kantonale Hilfspaket Bedürfnisse unterstützen soll, „die nicht von den Bundesmassnahmen abgedeckt werden“, analysiert der Kanton zuerst die Angebote des Bundes, bevor das eigene Hilfspaket am 25. März auf dem Verordnungsweg verabschiedet wird. Klar ist aber schon jetzt, dass im Aargau in erster Linie KMU, Gastro-, Verkaufs-, Handels- und Handwerksbetriebe sowie Kulturschaffende von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind. „Die am stärksten betroffenen Kleinbetriebe, Selbständigerwerbenden, Kulturschaffenden usw. sollen rasch und unbürokratisch Sofort- und Nothilfe erhalten“, heisst es dazu in der Mitteilung.
Der Kanton zieht konkret Bürgschaften für Bankkredite, die Schaffung eines Härtefallfonds und Beiträge an die laufenden Betriebskosten und die Lebenshaltungskosten in Erwägung. Zudem sind ergänzende Sofortmassnahmen innerhalb der Verwaltung geplant, wie die sofortige Begleichung von Rechnungen und Kulanz bei corona-bedingten Zahlungsschwierigkeiten. „In den Bereichen Kultur, Sport und Tourismus werden Förderungs- und Unterstützungsgelder auch für abgesagte Veranstaltungen ausbezahlt, sofern Kosten entstanden sind“, so die Mitteilung des Kantons. Dieser möchte zudem 5 Millionen Franken aus dem Swisslos-Fonds „zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen mit Sitz im Kanton Aargau, insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales und Bildung,“ einsetzen. jh