Der Aargauer Regierungsrat hat erstmals einen Planungsbericht Steuerstrategie 2022-2030 vorgelegt. Damit will er eine Gesamtschau bieten und zugleich aufzeigen, wie der Kanton als Wohn- und Wirtschaftsstandort steuerlich attraktiver werden kann.
Der Regierungsrat sieht namentlich bei den Einkommens- und Vermögenssteuern Handlungsbedarf. Diese sollen künftig über alle Stufen hinweg zu den attraktiveren Steuern in der Schweiz werden, schreibt er in einer Medienmitteilung. Bei den Unternehmenssteuern verweist er auf die Senkung des Steuersatzes auf 15,1 Prozent, wie er vom Volk in der Abstimmung vom 15. Mai 2022 bestätigt worden ist.
Die Mindereinnahmen sollen durch Mehreinnahmen an anderer Stelle kompensiert werden. Namentlich ist der Regierungsrat durch ein Verwaltungsgerichtsurteil aufgefordert, Eigenheimbesitzer beim Eigenmietwert stärker zu belasten. Diese Mehreinnahmen sollen für die Senkung der Einkommens- und Vermögenssteuern verwendet werden.
Finanzdirektor Markus Dieth betont die Machbarkeit der Vorschläge. „Mit der saldoneutralen Umsetzung ist die Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit finanzierbar“, wird er in der Mitteilung zitiert. „Gleichzeitig können wir die strategischen Investitionen zur wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Weiterentwicklung des Kantons in Angriff nehmen.“
Aus der Sicht der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) geht der Regierungsrat bei den Unternehmenssteuern zu zögerlich vor. „Andere Kantone rücken bereits vor“, wird AIHK- Direktor Beat Bechtold in einer Mitteilung zitiert. „Es ist deshalb notwendig, schon heute die Diskussion über neue Unternehmenssteuersenkungen zu eröffnen.“ stk