Aus der Sicht der Aargauer Regierung ist es „nicht nachvollziehbar“, dass der Grossteil des Einzelhandels erst am 11. Mai öffnen kann. Das führe zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Grossverteilern, die bereits am 27. April ihr ganzes Sortiment zugänglich machen können, schreibt die Regierung in einem Brief an den Bundesrat. „Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat daher eindringlich, im Einklang mit zahlreichen anderen Kantonen und den nationalen Wirtschaftsverbänden, die Lockerungsmassnahmen der ersten Etappe ebenfalls auf die Geschäfte des Detailhandels auszudehnen, selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass diese die unabdingbaren Massnahmen zum Gesundheitsschutz mittels eines entsprechenden Konzepts nachweisen“, heisst es in dem Brief.
Auch die Gastronomie und die Organisatoren von Veranstaltungen sollten „bei der nächsten Kommunikation“ des Bundesrates erfahren, wann sie mit Lockerungen rechnen könnten. „Es ist unabdingbar, dass auch diese Wirtschaftsbranchen eine Perspektive auf der Zeitachse erhalten“, heisst es in dem von Landammann Markus Dieth und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno unterzeichneten Brief.
Der Regierungsrat greift damit ein Anliegen der Aargauer Wirtschaft auf. Die Kantonalparteien von CVP, FDP und SVP hätten sowie der Aargauische Gewerbeverband und die Aargauische Industrie- und Handelskammer den Regierungsrat aufgefordert, sich für eine rasche Öffnung für den gesamten Detailhandel einzusetzen, heisst es in einer Mitteilung der Regierung zu ihrem Brief an den Bundesrat. stk