Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) hat beim Regierungsrat ihren Vorschlag für eine Senkung der Gewinnsteuern von ertragsstarken Unternehmen schon ab 2022 statt wie ursprünglich geplant 2023 durchgesetzt. Sie sollen laut der vom Regierungsrat an den Grossen Rat überwiesenen Botschaft für Steuergesetzrevision ab dem kommenden Jahr in drei Teilschritten von 18,6 auf 15,1 Prozent gesenkt werden, heisst es in Medienmitteilungen der AIHK und des Kantons Aargau.
„Es ist wichtig, dass wir für die Aargauer Unternehmen gerade in dieser anspruchsvollen Zeit rasch Zeichen setzen“, wird Beat Bechtold zitiert, Direktor der AIHK. „Aber auch mit einem Tarif von 15,1 Prozent ab 2024 bleibt der Kanton Aargau im hinteren Mittelfeld im interkantonalen Vergleich. Wenn wir ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleiben wollen, haben wir auch nach 2024 Handlungsbedarf.“
Wie Bechtold erläutert, führt eine Senkung der Gewinnsteuersätze mittel- und langfristig zu mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätzen im Kanton Aargau. Auch werde das Risiko von Unternehmensabwanderungen in steuerlich attraktivere Nachbarkantone reduziert und das kann neue Firmen animieren, sich im Aargau anzusiedeln.
Der Regierungsrat hatte laut Medienmitteilung der AIHK in der Anhörung zur Teilrevision des Steuergesetzes zunächst keine Reduktion der Gewinnsteuern für Unternehmen vorgesehen. Diese sollte dann ab 2023 separat geprüft werden. Dagegen hat die AIHK im Sommer 2020 interveniert und eine rasche Berücksichtigung der Unternehmen verlangt. Das Anliegen wurde gemeinsam mit dem Aargauischen Gewerbeverband (AGV) und den kantonalen Parteien der FDP, CVP und SVP vorgetragen.
Der Regierungsrat hat dann laut der Mitteilung eine Zusatzanhörung eröffnet und darin die Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen mit einem Gewinn über 250'000 Franken in drei Etappen zwischen 2022 und 2024 von heute 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent vorgesehen. Das führt dazu, dass der Aargau nicht länger zu den Kantonen mit den höchsten Unternehmenssteuern gehören wird. gba