Die Arbeiten zum Aufbau des mobilen Reservekraftwerks in Birr können starten. Der Bundesrat hat am 23. September die dafür nötigen Verordnungen verabschiedet, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Unter anderem war eine Anpassung bei den Bewilligungspflichten für die Planung, den Bau und die Erschliessung des Kraftwerks nötig.
Der Bund hat Anfang September einen Vertrag für das temporäre Reservekraftwerk mit der in Birr ansässigen GE Gas Power geschlossen. Das 250-Megawatt-Kraftwerk soll aus acht Turbinen bestehen und mit Gas, Öl sowie Wasserstoff betrieben werden. Die Turbinen sollen bereits im kommenden Winter 2022/23 und dann bis Ende April 2026 zur Verfügung stehen. Die Gesamtkosten für die ganze Laufzeit betragen rund 470 Millionen Franken.
Für den Betrieb des Reservekraftwerks sind neben den nun beschlossenen neuen Verordnungen auch noch Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhalteverordnungen sowie eine Verordnung für den Abruf der Reserve nötig. Über diese will der Bundesrat den Angaben zufolge in den nächsten Wochen entscheiden. ssp