Der Gestaltungsplan Hintermatt sei ohne Änderungen gegenüber der öffentlichen Auflage beschlossen werden, heisst es in einer amtlichen Publikation der Gemeinde Bergdietikon. Nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beginnt die Beschwerdefrist von 30 Tagen. Der Gemeinderat informiert zusätzlich über Grundlagen für eine Beschwerde und die entsprechende Vorgehensweise.
Die Altersmietwohnungen und Pflegeplätze im Gebiet Hintermatt sollen vorrangig für Seniorinnen und Senioren aus Bergdietikon ermöglicht werden. Das dafür geplante Alters- und Pflegezentrum befindet sich bereits seit geraumer Zeit in der Entwicklung. So wurde bereits im November 2012 der dafür notwendige Landverkauf von der Gemeindeversammlung bewilligt. Trotzdem konnten die ursprünglichen Pläne nicht umgesetzt werden, woraufhin Ende 2015 das Projekt noch einmal neu angegangen worden ist. Eine Beschwerde hat anschliessend zu einer erneuten Verzögerung geführt. Diese wurde im April 2018 vom Bundesgericht abgewiesen.
Über diesen Zeitraum hat es Anpassungen an dem geplanten Vorhaben gegeben. Dabei ist es neu dimensioniert worden. „Wir haben uns entschieden, dass wir ein lokales und nicht ein regionales Alterszentrum wollen“, sagte hierzu Gemeindeammann Ralf Dörig im Mai 2018 laut der Internetseite der Gemeinde Bergdietikon. Dörig hat die Federführung bei dem Projekt. Der entsprechend überarbeitete Gestaltungsplan ist nach der öffentlichen Auflage nun vom Gemeinderat beschlossen worden. jh