Der Stadtrat von Dietikon hat die neuen städtischen Richtlinien für die Anforderungen an das Nachhaltige Bauen bei Gestaltungsplanverfahren und für städtische Neu- und Umbauten genehmigt. Sie sind laut Medienmitteilung eine überarbeitete Version der bisherigen Richtlinien mit energetischen Anforderungen an Gestaltungsplanverfahren und städtische Bauprojekte aus dem Jahr 2014.
Seither haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die energiepolitischen Ziele der Stadt und der Stand der Technik sowie die Nachhaltigkeitsstandards für Gebäude weiterentwickelt. Deshalb sei eine Revision und Erweiterung der Richtlinien erforderlich gewesen, heisst es in der Mitteilung der Stadt.
Die überarbeiteten Richtlinien seien ein wichtiges Instrument der Stadt, um ihre Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Dies sind die Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 für die Stadtverwaltung, Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Stadtgebiet sowie die Reduktion des Energieverbrauchs pro Kopf und pro Quadratmeter Nutzfläche. Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.
In den neuen Vorgaben werden Themen der Nachhaltigkeit über die Energie und Bauökologie hinaus abgedeckt. Genannt werden klimaangepasstes Bauen, Biodiversität oder Lichtverschmutzung. Die Energieeffizienz im Betrieb der städtischen Gebäude hat ebenfalls mehr Gewicht, wobei sich der jeweilige Energieträger nach der städtischen Energieplanung richtet.
Die zulässigen Nachhaltigkeitsstandards werden erweitert. Das reicht von verschiedenen Minergie-Standards bis zu Lösungen mit dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder ähnlichen Gebäudestandards. Das erlaube privaten Bauherrschaften und der Stadt eine grössere Flexibilität, um Bau, Betrieb und Kosten von neuen oder sanierten Gebäuden zu optimieren. gba