Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Dietikon wird einer Gesamtrevision unterzogen. Am 31. Oktober 2024 hat die Stadt der Bevölkerung die Gesamtrevision vorgestellt. Die BZO regelt, was, wo und wie in Dietikon künftig gebaut werden kann. Die Revisionsvorlage liegt laut Medienmitteilung bis zum 23. Dezember öffentlich auf. Während dieser Frist seien alle Interessierten eingeladen, schriftlich Stellung zu nehmen und ihre Anregungen einzubringen, heisst es in der Mitteilung der Stadt.
Die kommunale Bau- und Zonenordnung stammt aus dem Jahr 1987. Im Herbst 2022 wurde der behördenverbindliche kommunale Richtplan von Dietikon genehmigt. Das und Vorgaben wie das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich waren Anstoss für die Revision.
Mit der vorliegenden BZO-Gesamtrevision schaffe die Stadt die strategischen und baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Erneuerung und Weiterentwicklung der heutigen Siedlungsstruktur, heisst es in der Stadt-Mitteilung. Auf Erhöhung der baulichen Dichte und damit Veränderung der Siedlungsstruktur in den äusseren Wohnquartieren wird zum Schutz der durchgrünten und einheitlichen Strukturen verzichtet. Stattdessen geht es um Entwicklung der zentralen und mit dem Öffentlichen Verkehr erschlossenen Gebiete wie Stadtzentrum oder Stadtboulevard.
Die angestrebte Entwicklung solle nicht einfach mehr Raum für Bewohnende und Beschäftigte bieten, sondern auch zu einer höheren Siedlungsqualität beitragen, heisst es von der Stadt. Es gibt verschiedene Vorgaben zu privaten Frei- und Erholungsräumen sowie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität und Verbesserung des Stadtklimas. ce/gba