Der Richtplanentwurf von Dietikon liegt zwischen dem 14. Mai und dem 12. Juli öffentlich auf, wie aus einer Mitteilung der Stadt hervorgeht. In dieser 60-tägigen Frist kann der Entwurf digital oder im Bausekretariat eingesehen werden. Einwendungen müssen bis zum 13. Juli mit einer Begründung bei der Stadt eingereicht werden.
Die Stadt Dietikon revidiert ihren kommunalen Richtplan, um die „raumplanerischen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung Dietikons in den Teilbereichen Siedlung, Freiraum, Natur und Landschaft sowie Verkehr“ zu schaffen. Denn der bestehende Richtplan stammt aus dem Jahr 1983. „Seither hat sich nicht nur Dietikon stark entwickelt, sondern auch die Voraussetzungen und die Ansprüche an die Raumentwicklung haben sich deutlich gewandelt“, informiert die Stadt. Sie hat in dem ab Donnerstag aufliegenden Entwurf auch die „Anträge aus der kantonalen Vorprüfung aus dem Jahr 2019 berücksichtigt“. jh