Drogerie Locher darf Desinfektionsmittel herstellen

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Bei der Versorgung von Desinfektionsmitteln zu Vorsorge gegen das Coronavirus nehmen die Enpässe zu, wie es in einer Medienmitteilung der Drogerie Locher heisst. Die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien von Bundesamt für Gesundheit, Bundesamt für Umwelt und Staatssekretariat für Wirtschaft hat daher „per Verfügung eine Zulassung für bestimmte Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis erlassen“. 

So hat die Drogerie Locher eine solche Herstellungsbewilligung erhalten und darf nun in Geroldswil und Dietikon solche Desinfektionsmittel bereitstellen. Sie weist zudem darauf hin, dass sie die Händedesinfektionsmittel gemäss Weltgesundheitsorganisation „zur Zeit“ noch ohne einen Preisaufschlag anbieten kann, obwohl es bei der Beschaffung der nötigen Zutaten und Mengen zu Engpässen kommt. jh

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