Der Entwicklungsrichtplan für das Bahnhofgebiet von Turgi ist vom Gemeinderat behördenverbindlich festgesetzt worden. Die Entscheidung fiel laut der jüngsten Ausgabe der Gemeindenachrichten, nachdem die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Turgi Rechtskraft erlangt hat. Der Beschluss und der Plan können auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik Projekte aufgerufen und allenfalls heruntergeladen werden.
Das Bahnhofgebiet in Turgi wurde im kantonalen Richtplan als Wohnschwerpunkt festgelegt, heisst es in der Mitteilung. In diesem Zusammenhang sei eine Fläche von 2,1 Hektaren im Gebiet Weichlen südlich des Bahnhofs als Siedlungsgebiet ausgeschieden. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt in die Bauzone überführt werden.
Um die raumplanerischen Leitplanken und die wegweisenden Grundlagen für die langfristige Weiterentwicklung des Bahnhofgebietes Turgi festzulegen, wurde parallel zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland für das Gebiet der Entwicklungsrichtplan erarbeitet. Er ist nur behördenverbindlich, nicht aber für Grundeigentümer.
Die öffentliche Mitwirkung zum Entwicklungsrichtplan des Bahnhofgebiets Turgi fand in der Zeit vom 27. September bis am 9. November 2021 statt. Dabei wurden 13 Mitwirkungsbeiträge eingereicht. Sie umfassten laut den Gemeindenachrichten rund 80 Anträge, woraus eine breite Vielfalt mit Anliegen aus unterschiedlichen Themenfeldern hervorging. Die Beiträge werden als durchwegs konstruktiv bezeichnet. Mit den Fachplanern seien alle Eingaben intensiv besprochen und in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und beantwortet worden. ce/gba