Der Bezirksrat hatte bezüglich des Alterszentrums Weihermatt die Anweisung erteilt, „die Betreuungstaxen für die Jahre 2016 und 2017 um Fr. 5 zu reduzieren“, wie der Gemeinderat Urdorf in einer Mitteilung schreibt. Der Gemeinderat wird diese Anweisung umsetzen und keine Rechtsmittel einlegen. Er hält dabei dennoch „aufsichtsrechtliche Widersprüche“ fest. So weiche der Bezirksrat „in seiner Interpretation der Kostenrechnungen des Alterszentrums vom Zahlenmaterial der Gemeinde Urdorf, seiner früheren Beurteilung und den regierungsrätlichen Vorgaben ab“. Dabei bestätige er jedoch, „dass nicht der geringste Hinweis auf eine Quersubventionierung der Pflegekosten bestehe“. Somit sei durch den Bezirksratsbeschluss die Integrität des Alterszentrum bestätigt und Rechtssicherheit hergestellt worden.
Der Gemeinderat hat sich aus mehreren Gründen entschlossen, auf Rechtsmittel zu verzichten. Einerseits seien die Mehrerträge aus den Jahren 2016 und 2017 „wesentlich“ auf die Auslastung des Alterszentrums zurückzuführen. „Eine derart hohe Auslastung, dies anerkennt auch der Bezirksrat in seinem Beschluss, übertreffe die Erwartungen und spricht für die Qualität des Angebots“, so der Gemeinderat. Andererseits hätten „die Grund- und Betreuungstaxen des Alterszentrums Weihermatt der Jahre 2016 und 2017 gemäss Eingabe des Gemeinderates an den Bezirksrat den Vorgaben des Kostendeckungsprinzips“ entsprochen, trotz der Mehrerträge. Als dritten Grund führt der Gemeinderat an, dass der Bezirksrat die Kostenrechnungen des Alterszentrums anders interpretiert und dabei „von seiner früheren Beurteilung und den regierungsrätlichen Vorgaben bezüglich der Abschreibungen für den Altbau des Alterszentrums Weihermatt und der Verzinsung von investiertem Kapital“ abweicht. Und schliesslich bewertet der Gemeinderat die Rechtssicherheit, „die die Rechtskraft des bezirksrätlichen Beschlusses mit sich bringt, als für alle Beteiligten wichtiger“.
Die entsprechenden Rückzahlungen sind für das vierte Quartal 2019 vorgesehen. jh