Der Regierungsrat im Kanton Aargau begrüsst laut einer Medienmitteilung das geplante unterirdischen Tunnelsystem für den Gütertransport, Cargo sous terrain (CST). Er meldet allerdings eine Reihe von Vorbehalten an.
In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat mit Vorbehalten die private Initiative, mit einem komplementären, unterirdischen Güterverkehrssystem einen nachhaltigen Beitrag zur Bewältigung des wachsenden Güterverkehrs leisten zu wollen. Allerdings sieht der Regierungsrat noch in verschiedenen Punkten Abstimmungsbedarf. Er verweist auf mögliche Konflikte mit der Erdwärmenutzung. Dabei dürfe es keinen unverhältnismässigen Eingriff in Grundeigentumsrechte geben. Weiter müssen aus Sicht des Regierungsrats auch Aargauer Hauptumschlagszentren mit City-Logistik-Konzepten in das Gesamtsystem eingebunden werden. Bisher sei einzig für die sogenannten City-Hubs im Raum Zürich die Einbindung in eine City-Logistik vorgesehen. Die Haupt-Hubs in den Kantonen Aargau und Solothurn übernehmen aber ebenso Verteilfunktionen.
Für Erschliessungskosten auf Strasse und Schiene sei das Verursacherprinzip anzuwenden, wobei der Regierungsrat das Unternehmen CST als Verursacher sieht und nicht Gemeinden oder Kanton.
Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport verpflichtet die Standortkantone, Linienführung und Hub-Standorte in den Kantonalen Richtplänen festzusetzen. Dafür sind aus Sicht des Regierungsrats zwingend stabile Rahmenbedingungen im Sachplan erforderlich. Planungskorridore, Planungsperimeter und Unterhaltsstellen müssten abschliessend koordiniert und festgesetzt sein. Der Kanton Aargau werde das Richtplanverfahren erst einleiten, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. ce/gba