Kantonalbank soll Staatsgarantie behalten

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Bei der Aargauischen Kantonalbank soll alles bleiben, wie es ist. Das schlägt der Regierungsrat in einer Botschaft an den Grossen Rat vor. Die Bank solle weiter als selbständige Anstalt kantonalen Rechts organisiert sein, weiterhin eine Staatsgarantie geniessen und für diese auch wie bisher eine Entschädigung zahlen.

Der Regierungsrat begründet dies unter anderem mit Verweis auf die anderen 23 Kantone, die noch eigene Kantonalbanken haben. „Bis heute gibt es keinen Kanton, der sich ohne akute Notlage von seiner Bank getrennt oder die Staatsgarantie abgeschafft hätte“, heisst es in der Botschaft. Ein vollständiger Verkauf würde eine Verfassungsänderung erforderlich machen. Rechtlich wäre ein Teilverkauf über Partizipationsscheine möglich. Doch weil die Inhaber dieser Papiere faktisch keine Mitspracherechte hätten, müsste der Kanton als Verkäufer einen Abschlag von bis zu 20 Prozent beim Preis hinnehmen.

Die Abschaffung der Staatsgarantie allein würde dem Kanton nichts bringen, weil er als Eigentümer weiter in der Verpflichtung stände. Damit würde aus einer expliziten und von der Bank abgegoltenen eine implizite und kostenlose Staatsgarantie. „Dem Kanton verbleibt die Staatsgarantie ohnehin“, wird Finanzdirektor Markus Dieth in einer Mitteilung des Regierungsrats zitiert.

Der Regierungsrat begründet das Festhalten am Status quo auch mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Bank. Diese habe einen Wert von etwa 2,6 Milliarden Franken. Sie habe zwischen 2000 und 2016 eine überdurchschnittliche Rendite von 11,6 Prozent aufgewiesen und den grösseren Teil der Gewinne dem Kanton überwiesen. So gingen 2018 von einem Gewinn von 145,6 Millionen Franken 96,0 Millionen als Gewinnausschüttung an den Kanton. Zudem zahle die Bank jährlich über 10 Millionen Franken als Abgeltung für die Staatsgarantie. Die Ausschüttung werde sich zwar wegen der höheren Eigenkapitalanforderungen auf 60 bis 70 Millionen Franken verringern. „Dennoch ist dies die mit Abstand grösste Gewinnausschüttung einer kantonalen Beteiligung“, wird Dieth zitiert.

Die kantonale SVP hatte in einem Postulat die Abschaffung der Staatsgarantie verlangt. stk

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