Die Kantonsapotheke Zürich (KAZ) wird in eine selbstständige Aktiengesellschaft umgewandelt und dem Universitätsspital Zürich (USZ) angegliedert. Laut einer Medienmitteilung hat der Regierungsrat die entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes auf den 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt, die Überführung der KAZ als Spitalapotheke durch Gründung einer Aktiengesellschaft an das Universitätsspital Zürich zu vollziehen. Eine gemeinsame Projektorganisation habe die Arbeit aufgenommen, heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Der Kantonsrat hat am 7. November 2022 die Verselbstständigung der Kantonsapotheke beschlossen. Damit solle die KAZ, Mitglied im Bio-Technopark Schlieren-Zürich, eine zukunftsfähige Organisationsform bekommen. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass für einen Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieb die Einbindung in die kantonale Verwaltung nur beschränkt tauglich sei.
Dem Kanton bleibt ein Zugriffsrecht im Fall einer Epidemie oder eines anderen aussergewöhnlichen Ereignisses. Er kann dann die neue Gesellschaft verpflichten, die Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiterem Material sicherzustellen.
Die bestehenden Arbeitsverhältnisse werden in die neue Gesellschaft übergeführt und privatrechtlich ausgestaltet. Der Lohn, die Lohnfortzahlung, die Personalvorsorge und die Kündigungsmodalitäten dürfen während dreier Jahre nach der Umwandlung nicht zu Ungunsten des Personals verändert werden. gba