Die vom Kantonsrat im November 2022 beschlossene Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (KAZ) wird per 1. Januar 2024 realisiert. Laut Medienmitteilung wird die KAZ in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und dem Universitätsspital Zürich (USZ) angegliedert. Der Firmenname lautet ZüriPharm AG.
Mit dem Namen ZüriPharm AG sollen die breitgefächerten Kerntätigkeiten – die Herstellung, die Beschaffung, der Vertrieb und die Abgabe von Arzneimitteln sowie die pharmazeutische Beratung – zum Ausdruck gebracht werden, heisst es in der Kantonsmitteilung. Als Aktiengesellschaft bekommt die ZüriPharm AG einen eigenständigen Verwaltungsrat. Die Position des Verwaltungsratspräsidenten wird mit Christoph Amstutz besetzt. „Unser Ziel ist es, dass ZüriPharm die bislang erbrachten Leistungen in hoher Qualität weiterführen und sich im vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen weiterentwickeln kann“, wird USZ-Spitalratspräsident André Zemp zitiert.
Für die Mitarbeitenden ergeben sich laut dem Kanton bei den wesentlichen Anstellungsbedingungen keine Veränderungen. Der Lohn, die Lohnfortzahlung, die Personalvorsorge und die Kündigungsmodalitäten werden während dreier Jahre nicht zu Ungunsten des Personals verändert. Die operative Leitung von ZüriPharma liegt beim bisherigen Leiter der KAZ, Andreas Hintermann.
Die Kantonsapotheke ist dann kein Amt der Gesundheitsdirektion mehr. Die mit dem Amt des Kantonsapothekers verbundenen hoheitlichen Aufgaben verbleiben beim Kanton, heisst es weiter. Die Funktion des Kantonsapothekers wird neu bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle (KHZ), einem Amt der Gesundheitsdirektion, angegliedert. Stefan Burkard, Leiter der KHZ, übernimmt die Aufgaben des bisherigen Kantonsapothekers Andreas Hintermann. Stefan Burkard führt die KHZ seit 2007. ce/gba