Limeco hat in seinem Streit mit dem Preisüberwacher über die Preise für die thermische Verwertung von Siedlungsabfall einen Etappensieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen hat mit Urteil vom 10. November festgestellt, dass die Preisanalyse des Preisüberwachers nicht mit den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes vereinbar ist. Dieser habe in seiner Berechnung die Vorschriften über die Eigenfinanzierung von Kehrichtverbrennungsanlagen verletzt.
Das Gericht weist die Sache deshalb an den Preisüberwacher zurück. Dieser solle untersuchen, „ob Limeco von bestimmten Zürcher Gemeinden effektiv einen missbräuchlichen Verbrennungspreis verlangt“, heisst es in einer Mitteilung des Gerichts.
Limeco hatte für die thermische Verwertung 150 Franken pro Tonne Siedlungsabfall verlangt. Der Preisüberwacher reduzierte den Preis in seiner Verfügung auf 102 Franken. Limeco reichte dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Limeco begrüsst in einer Stellungnahme das Urteil.
Aus der Sicht des Preisüberwachers steht der Missbrauchsverdacht aber weiter im Raum. Er werde nun „zum Schutze der gefangenen Kundschaft – namentlich die Privathaushalte und die KMU des Limmattals“ prüfen, ob eine allfällige Neuberechnung angezeigt erscheine, schreibt er in einer Mitteilung. Er behalte sich vor, den Fall an das Bundesgericht in Lausanne weiterzuziehen.
Die Preisvorgabe des Preisüberwachers war auf drei Jahre bis Ende 2023 beschränkt, sie läuft nun ohnehin aus. Zu den Limeco-Trägergemeinden gehören Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil a.d.L., Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen ce/stk