Limeco reagiert auf eine Verfügung des Preisüberwachers zur Verwertung von Siedlungsabfall in der Kehrichtverwertungsanlage des Unternehmens. Limeco soll den Verrechnungspreis für die Zürcher Einliefergemeinden senken, so die Verfügung vom 16. September. Laut Limeco geht der Preisüberwacher aber von falschen Annahmen aus, weswegen das Unternehmen nun Beschwerde gegen die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen Beschwerde eingereicht hat, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.
Limeco erläutert darin, dass die Verrechnungspreise nach Überzeugung des Unternehmens den Vorgaben von Bund und Kanton Zürich entsprechen. Sie seien angemessen und wären für eine „nachhaltige, kostendeckende und verursachergerechte Entsorgung des Siedlungsabfalls notwendig“. Zudem habe der Preisüberwacher laut Limeco nicht die notwendige Kompetenz für das Eingreifen in die Festlegung der Verrechnungspreise.
Limeco weist in der Mitteilung auch darauf hin, dass die Preise vom Kanton Zürich geprüft worden sind. Durch diese Preise, durch welche auch Investitionen berücksichtigt werden, werde eine langfristige Perspektive gewährleistet. Der Preisüberwacher mache hingegen, teilweise basierend auf unrichtigen Annahmen, lediglich eine Momentaufnahme. jh