Die Regierungsräte der Kantone Aargauund Zürichhaben mit dem Abschluss eines Rahmenvertrages eine Menge an bürokratischen Erschwernissen bei der Zusammenarbeit von Gemeinden über die Kantonsgrenzen hinweg beseitigt. Der Ende Oktober vereinbarte Vertrag zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Laut Medienmitteilungbietet er die nötige Rechtsgrundlage, damit nicht bei jeder Vereinbarung zwischen Gemeinden in Aargau und Zürich ein Einzelstaatsvertrag abgeschlossen oder geändert werden muss, was bis anhin zu einem grossem Verwaltungsaufwand sowohl für die Kantone als auch die Gemeinden führte. Mit dem Rahmenvertrag, der so ausgelegt sein soll, dass er auch künftig anstehende Entwicklungen umfasst, können laut der Mitteilung zwischen Aargauer und Zürcher Gemeinden beispielsweise gemeinsame juristische Personen wie Verbände oder Anstalten gegründet und eigene Verträge ohne Mitwirkung des Kantons abgeschlossen werden. Für Streitfälle ist ein Schiedsgericht vorgesehen. gba