Das kantonale Mehrwertausgleichgesetz tritt Anfang 2021 in Kraft. Dieses sieht vor, dass Städte und Gemeinden am Mehrwert von Grundstücken beteiligt werden können, wenn diese dank öffentlicher Massnahmen aufgewertet worden sind. Dazu müssen die Gemeinden aber den Mehrwertausgleich in ihrer Bau- und Zonenordnung (BZO) festlegen.
Die Stadt Schlieren will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Sie begründet das mit den umfassenden und kostspieligen Aufgaben aus dem Konzept für die Stadtentwicklung und der kommunalen Richtplanung. „Die Einnahmen aus der Mehrwertabgabe ermöglichen eine qualitative Entwicklung, zu der sich der Stadtrat in seinen Regierungsschwerpunkten verpflichtet hat“, schreibt sie.
Dabei will der Stadtrat den maximal möglichen Mehrwertausgleich einführen. Dieser soll schon für Grundstücke mit einer Freifläche von 1200 Quadratmeter gelten und soll 40 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Auch kleinere Grundstücke sollen einbezogen werden, sofern die Wertsteigerung mehr als 250‘000 Franken beträgt.
Die öffentliche Auflage für die entsprechende BZO-Teilrevision läuft vom 14. August bis zum 13. Oktober. Erstmals können Einwendungen nun auch über das Internet eingereicht werden. Die Stadt hat dafür die Seite Mitwirkung-Schlieren.ch eingerichtet.
Gleichzeitig zur Auflage wird die Teilrevision dem Kanton zur Vorprüfung vorgelegt. Anschliessend wird der Stadtrat die Teilrevision dem Parlament vorlegen. stk