Die Stadt Baden hilft Kulturschaffenden und Kulturbetrieben in finanzieller Not. Das Unterstützungsangebot gilt neben dem Kulturbetrieb auch für in Baden ansässige Firmen, die aufgrund der durch Corona bedingten Restriktionen in eine akute Notlage geraten sind. Anträge können gestellt werden, heisst es in einer Medienmitteilung, wenn die durch den Kanton Aargau und den Bund angebotenen Hilfen nicht ausreichen. Bewilligte Beiträge der Stadt Baden sollen zusätzlich zu den Hilfen von Kanton und Bund der Überbrückung wirtschaftlicher Engpässe bis maximal Juli 2021 dienen. Die Hilfe ist pro Fall auf 10'000 Franken begrenzt. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Neben dem Antrag auf Unterstützungsgelder haben Kulturproduzierende ausserdem die Möglichkeit, sich um ein Arbeitsstipendium zu bewerben. Gewerbetreibende sowie Mieterinnen und Mieter von kulturell und für Veranstaltungen genutzten stadteigenen Flächen erhalten nach wie vor eine befristete Reduktion des Mietzinses.
Die Stadt Baden bietet auf Beschluss des Stadtrats das Arbeitsstipendium für Kulturschaffende mit Wohnsitz oder starkem Bezug zu Baden an. Damit sollen Produzierende in ihrem Schaffen unterstützt werden, heisst es in der Medienmitteilung. Ein solches bezahltes Stipendium ist an ein künstlerisches Vorhaben oder ein Projekt mit Publikum gebunden. Das Vorhaben kann auch in Kooperation mit Badener Kulturhäusern stattfinden.
Für Anträge zu all diesen Hilfsangeboten gibt es auf einer speziellen Internetseite der Stadt ein Gesuchsformular an den Stadtrat. Gesuche müssen bis spätestens 31. Juli bei der Stadtkanzlei eingehen. gba