Der Bundesrat hat die nationalen Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie teilweise gelockert. Die Gemeinde Turgihat dies unverzüglich aufgenommen und per 1. März die Wiederöffnung der Sportanlagen genehmigt. Dabei gelten laut den neuesten Gemeindenachrichten von Turgi unterschiedliche Regelungen für den Aussen- und den Innenbereich der Sportanlagen. Sämtliche Aussenbereiche der Sportanlagen sind seit Anfang März für alle Altersgruppen wieder geöffnet.
Die Innenbereiche der Sportanlagen bleiben zunächst Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 20 Jahren vorbehalten. Diese Gruppe bis Jahrgang 2001 kann ohne Einschränkungen trainieren und auch in allen Sportarten Wettkämpfe veranstalten. Publikum ist dabei allerdings nicht zugelassen.
Wer älter ist als Jahrgang 2000 muss noch immer strengere Vorgaben beachten. Alle Einzel- und Gruppentrainings in Innenräumen sind untersagt. Sport im Freien oder den Aussenanlagen darf als Einzelsport oder in Gruppentrainings bis maximal 15 Personen ausgeübt werden. Sportarten mit Körperkontakt sind nach wie vor nicht erlaubt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schutzkonzepts für Sportanlagen der Gemeinde Turgi. So muss eine Maske getragen oder stets der erforderliche Abstand eingehalten werden. Einzelheiten sind auf der Gemeindeseite abzurufen.
In den Gemeindenachrichten vom 1. März sind auch die aktuell gelockerten bundesrätlichen Corona-Bestimmungen noch einmal aufgeführt. Seit dem 1. März 2021 sind Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken sowie die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport- und Freizeitanlagen wieder geöffnet. Im Freien sind private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt, heisst es dort. gba