Die Exekutiven von Gemeinderat und Schulpflege beantragen die Bildung einer Einheitsgemeinde, wie aus einer Mitteilung der Gemeinde Urdorf hervorgeht. So könne eine gesamthafte Strategie mit klaren Ansprechpartnern umgesetzt werden. Nach der vorberatenden Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2020 soll das Stimmvolk am 7. März 2021 über die von Gemeinderat und Schulpflege beschlossene gemeinsame Gemeindeordnung entscheiden.
Grundsätzlich wollten beide Organe Anpassungen nur vornehmen, „wo sie unmittelbar notwendig waren, namentlich aus der Änderung des kantonalen Gemeindegesetztes, aufgrund der beantragten Bildung einer Einheitsgemeinde und zur Förderung der Klarheit“. Zu den dabei vereinbarten Änderungen zählt unter anderem, dass anstelle der Gemeindeversammlung künftig das Stimmvolk über „Abschluss und die Änderung von Verträgen über die Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbands, einer gemeinsamen Anstalt oder einer juristischen Person“ entscheiden soll. Während sich der Gemeinderat weiterhin aus sieben Personen zusammensetzt, wird die Schulpflege nur noch aus sieben statt bislang neun Mitgliedern bestehen.
In der Mitteilung wird zudem hervorgehoben, dass „die eigentlichen Bildungsdienstleistungen“ nicht von der Vorlage betroffen sind. „Die Schule Urdorf bleibt die Schule Urdorf.“ Somit werde gewährleistet, dass „die Bildung in Urdorf weiterhin einen hohen Stellenwert hat und in einer hohen Qualität erbracht werden kann“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Einheitsgemeinde nicht das Ziel habe, die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. „Vielmehr steht im Fokus, dass bei gleichem finanziellen Aufwand und aufgrund des strategischen Gesamtblickes und dem Fokus auf zukunftsorientierte Bildungsdienstleistungen eine qualitative Verbesserung des Gesamtangebotes erreicht werden kann.“ jh