Der Gemeinderat von Urdorfhat nur einen Tag nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Lockerungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Massnahmen mit Beschlüssen für die Umsetzung auf Gemeindeebene reagiert. Die Lockerungen der bisher gültigen strengen Bestimmungen gelten laut Medienmitteilungalle ab dem 1. März.
Ab Montag ist die Bibliothek wieder ordentlich geöffnet. Weiter gilt für die Besucher das bestehende allgemeine Schutzkonzept nach den Bundesvorgaben. Auch die Kunsteisbahn erlaubt wieder den normalen Betrieb. Es gilt dort Masken- und Abstandspflicht sowie eine begrenzte Anzahl gleichzeitig zugelassener Nutzer. Die aktuell zugelassene Belegung ist auf der Seite für die Sport- und Freizeitanlagen von Urdorf ersichtlich. Wettkämpfe sind nur eingeschränkt möglich, Veranstaltungen bleiben untersagt. Der Verpflegungsbetrieb bleibt geschlossen. Die Kunsteisbahnsaison endet am Sonntag, 14. März.
Weitgehend geschlossen bleibt das Hallenbad. Ab dem 1. März ist nur die Nutzung durch die Schule sowie für Kinder und Jugendliche im Alter von zehn bis 20 Jahren möglich. Für den Zugang muss man sich für Alterskontrolle ausweisen. Personen über 20 Jahre sind, ausgenommen Lehrpersonen und Vereinsfunktionäre, nicht zugelassen.
Die Einschränkung bis 20 Jahre gilt auch für die Mehrzweckhalle Zentrum. Sie steht – ohne Duschen – der Schule und den Vereinen für Trainings und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahre zur Verfügung.
In der Mitteilung zu den neuen Lockerungen appelliert der Gemeinderat weiter an die Eigenverantwortung der Urdorferinnen und Urdorfer. gba