Die Gemeinde Urdorf bezieht sich mit ihrer Richtigstellung auf den Artikel „101-jährige will endlich Gerechtigkeit“ und einen dazugehörigen Kommentar. Darin sei dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Betrieben der Gemeinde Urdorf „verwerfliches und ungesetzliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Alterszentrums Weihermatt vorgeworfen“ worden. So sei der Gemeinde unterstellt worden, dass sie den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums „seit vielen Jahren zu hohe Rechnungen stelle und die Buchhaltung keiner Prüfung standhalte“.
Die Gemeinde Urdorf weist dies „in aller Form als falsch, unzutreffend und rufschädigend zurück“. So werde die Buchhaltung der Gemeinde jährlich von externer Revisionsstelle und Rechnungsprüfungskommission geprüft und sei somit korrekt. Darüber hinaus habe der Regierungsrat hinsichtlich der Buchhaltung des Alterszentrums „in seinem Beschluss vom 22. August 2018 festgehalten, dass in den Jahren 2013 bis 2015 aufsichtsrechtliche Massnahmen nicht gerechtfertigt sind“. Bezirksrat und Verwaltungsgericht hätten zudem festgehalten, dass sich Gemeinde Urdorf und Alterszentrum in diesem Zeitraum „korrekt verhalten haben“.
Für die Jahre ab 2016 sei der Bezirksrat vom Regierungsrat angewiesen worden, die Gemeinde zu verpflichten, die Grund- und Betreuungstaxen zu senken. Der Bezirksrat habe in Folge verfügt, diese Taxen für 2016 und 2017 um 5 Franken zu senken. „Die Gemeinde Urdorf hat die Rückzahlungen für die Jahre 2016 und 2017 eingeleitet und mit dem Budget 2020 auch eine Senkung der Betreuungstaxen vorgesehen. Die Buchhaltung der Jahre 2018 und folgende wird nach Massgabe des bezirksrätlichen Beschlusses geführt“, heisst es in der Richtigstellung. jh