Steuerpflichtige Urdorferinnen und Urdorfer können seit dem 20. Januar ihr Erklärung online abgeben, ganz ohne Einreichung von Papieren und ohne Unterschrift. Darauf macht die Steuerabteilung der Gemeinde Urdorfin einer Medienmitteilungaufmerksam. Auch allfällige Beilagen können elektronisch hochgeladen werden.
Für die digitale Abwicklung steht das Online-Portal ZHprivateTax zur Verfügung. Darauf sind auch die Neuerungen im Steuerjahr 2020 aufgeführt. Bevor man sich erstmals an die elektronische Steuererklärung wagt, kann man auf der Internetseite auch einen Testlauf mit seinen Daten absolvieren, ohne diese dann an die Steuerabteilung zu senden. Ist man sicher, dass alles klappt, kann man den Zugang zur echten Online-Steuererklärung anklicken.
Die Steuerabteilung teilt für jene Steuerbürgerinnen und Steuerbürger, die lieber weiterhin auf Papier setzen, mit, dass das Offline-Steuererklärungsprogramm zum Download zur Verfügung steht. Damit kann man die Steuererklärung offline am Computer erstellen und in Papierform einreichen.
Die Urdorfer Steuerabteilung ist erst kürzlich bei der Überprüfung durch das Kantonale Steueramt für ihre Aufgabenerfüllung mit dem Prädikat „sehr gut“ bewertet worden. gba