Die Gemeinde Weiningen verweist auf die Möglichkeit der Online-Antragstellung bei der Steuererklärung. Steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger von Weiningen haben die Unterlagen für die Steuererklärung 2020 mit der Post erhalten. Die Erklärung soll bis zum 31. März eingereicht werden.
Sollten Gründe vorliegen, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann, so besteht laut Mitteilungdie Möglichkeit der Beantragung einer Fristerstreckung. Dazu heisst es auf der einschlägigen Internetseite der Gemeinde Weiningen, das Steueramt sei sehr dankbar, wenn die Steuererklärungen jeweils fristgerecht eingereicht werden.
Damit werde die Arbeit im Amt erleichtert und Steuerpflichtigen erfahren schneller, wieviel ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht eingehalten werden könne, müsse ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung eingereicht werden. Dieses Gesuch muss nicht bei der Steuerbehörde in der Regensdorferstrasse abgegeben werden. Man kann es auch über den Online-Schalter stellen. Fristerstreckungen sind möglich, bis längstens 30. November des Steuerjahres.
Die Nutzung des Online-Dienstes Steuererklärung – Fristerstreckung erleichtere den administrativen Aufwand. gba