Der Bundesrat hat den Kantonen erlaubt, ab dem 11. Mai wieder zum Präsenzunterricht an der obligatorischen Schule zurückzukehren. Der Zürcher Regierungsrat hat dagegen am Donnerstag beschlossen, schrittweise vorzugehen. Zunächst sollen höchstens 15 Schülerinnen und Schüler einer Klasse unterrichtet werden.
Zudem dürften die Gemeinden ihr Betreuungsangebot weiter beschränken, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. Ausgenommen wären nur Kinder von Eltern, die „in Bereichen tätig sind, die für die Versorgung der Gesellschaft unerlässlich oder aus sozialen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind“. Erst ab dem 8. Juni soll die obligatorische Schule zum normalen Präsenzunterricht zurückkehren.
Die Zürcher Handelskammer kritisiert den Beschluss des Regierungsrates. „Gegenüber dem Fernunterricht im umfassenden Sinne, wie er in den vergangenen Wochen durchgeführt wurde, stellt dies einen Abbau der Betreuung dar“, schreibt sie in einer Mitteilung. „Damit werden Eltern, die nun vermehrt wieder an ihren Arbeitsplätzen gebraucht werden, nicht entlastet, sondern vor neue Probleme gestellt.“
Die Möglichkeit für die Gemeinden, die Betreuung weiterhin einzuschränken, sei diskriminierend und enttäuschend. Die Unterscheidung zwischen „unerlässlichen“ und anderen Eltern sei „willkürlich und auch nicht nachvollziehbar, leisten doch auch die Mitarbeitenden der Privatwirtschaft durch ihre Tätigkeit und damit die Schaffung von Wertschöpfung einen wichtigen Beitrag an die Gesellschaft“.
Die ZHK fordert Nachbesserungen. Die Betreuung der Schulkinder müsse ganztägig gewährleistet sein. Die Gemeinden dürften Kinder nicht willkürlich abweisen. stk