Überwachungsvideo aus Bareggtunnel gilt nicht als Beweis: Autofahrer gewinnt erneut gegen Staatsanwaltschaft
Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft verwendeten Videoaufnahmen einer Verkehrsüberwachungskamera gegen einen Autofahrer – doch der wehrt sich mit Erfolg. Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil des Obergerichts. Mittlerweile wurde das Aargauer Polizeigesetz angepasst, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholen soll – doch ein Fragezeichen bleibt.