Aargauer Justiz muss angeblichen Schokoladendieb sofort aus dem Gefängnis entlassen
Die höchsten Richter weisen die Aargauer Justiz an, einen Verdächtigen umgehend aus der Haft zu entlassen. Bei dem Mann, dem gewerbsmässiger Diebstahl von Schokolade vorgeworfen wird, bestehe weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr.