In den Daumen des Nachbarn zu beissen war Notwehr: Gericht spricht IV-Rentner frei
Während eines Streits mit einem aggressiven Nachbarn wurde ein 51-jähriger Aargauer an die Wand gedrückt und gewürgt. Um sich zu wehren, biss er den Angreifer in den Daumen. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn deswegen an.