Limeco muss Preis für Siedlungsabfall nicht sofort senken
St.Gallen/Dietikon ZH - Limeco muss den Preis für die Verwertung von Siedlungsabfall, den sie den Gemeinden verrechnet, nicht auf den 1. Januar senken. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde Limecos gegen eine Entscheidung des Preisüberwachers aufschiebende Wirkung erteilt.