Ein 36-jähriger Schweizer verbreitet wiederholt Kinderpornografie: Ins Gefängnis muss er nicht
Im Mai wird ein Mann vom Bezirksgericht Zürich wegen Beschaffen und Teilen von harter Pornografie verurteilt. Nur drei Monate später steht er wegen derselben Tat erneut vor Gericht, diesmal in Baden. Eine sexuelle Neigung zu Minderjährigen streitet er ab.