Nach der Vergewaltigung einer Zürcher Studentin: Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe von acht Jahren
Im September 2018 ist ein mittlerweile 35-jähriger Syrer am helllichten Tag in die Wohnung einer Studentin in Zürich eingebrochen und hat sie vergewaltigt. Das Bundesgericht bestätigt die Freiheitsstrafe von acht Jahren. Auch die angeordnete, maximal mögliche Landesverweisung von 15 Jahren ist laut den Lausanner Richtern verhältnismässig.