Stadtrat wählt beim Mehrwertausgleich die Maximal-Variante
Anstieg von Landpreis bezeichnet man als Mehrwert. Der Anteil, den der Grundeigentümer davon zurückzahlen muss ist der Mehrwertausgleich. Der Zürcher Stadtrat will bei der Festlegung der Mehrwertabgabe den vorgegebenen Spielraum voll ausnutzen. Er beantragt, den Abgabesatz bei Auf- und Umzonungen auf 40 Prozent festzulegen. Darüber entscheiden wird der Gemeinderat.