Absurder Streit um einen geschützten Mammutbaum im Grenzbereich landet mehrfach vor Gericht
Ein 20 Meter hoher Mammutbaum steht 1,5 Meter zu nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück. Zuerst wird seine Fällung gefordert, dann wird er vom Stadtrat unter Schutz gestellt. Danach fordern die Kläger eine Entschädigung. Alte Luftbilder werden zurate gezogen. Nun hat das Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt.