Balgrist Campus muss 630'000 Franken Mehrwertsteuer nachzahlen
Der Balgrist Campus muss für die Steuerperiode 2012 bis 2016 Mehrwertsteuern nachzahlen, weil ein Lotteriefonds-Beitrag von 9 Millionen Franken für den Bau des muskuloskelettalen Zentrums als Spende statt als Subvention verbucht wurde. Dies hat Folgen für den Vorsteuerabzug, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält.